Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Personen, die im beruflichen Kontext auf Missstände oder Gesetzesverstöße aufmerksam machen (sogenannte Whistleblower). Es verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen dazu, sichere interne Meldestellen einzurichten, über die Hinweise vertraulich und ohne Angst vor Repressalien gemeldet werden können.

Ziel des Gesetzes ist es, Verstöße gegen deutsches oder europäisches Recht frühzeitig aufzudecken, z. B. im Bereich Datenschutz, Korruption, Umwelt- oder Verbraucherschutz. Hinweisgeber dürfen aufgrund ihrer Meldung weder benachteiligt noch bedroht werden – sie genießen umfassenden rechtlichen Schutz.

Das HinSchG gilt seit dem 2. Juli 2023 und betrifft insbesondere Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden.