Die Ausgabezeiten der Holzmindener Tafel e.V.   ändern sich ab dem 30.11.2020 wie folgt:

 

Tafel-Zentrale Holzminden 

Wallstraße 1, 37603 Holzminden, Tel. 05531/7047005                     

Lebensmittelausgabe:                                                                  

Montag + Dienstag

13:00 bis 16:30 Uhr  

Mittwoch

13:00 bis 15:30 Uhr  

Donnerstag geschlossen
Freitag 13:00 bis 15:30 Uhr

Tafel-Zweigstelle Bodenwerder

Große Straße 22,  37619 Bodenwerder

Lebensmittelausgabe /  Eingang Homburgstrasse :    

Bestandskunden
Freitag                                      13:45 bis 15:00 Uhr                                                                                

Ukrainische Kunden      
Freitag                                      15:15 bis 17:30 Uhr.          
             

Kleiderkammer / Eingang Große Straße 22:

Mittwoch                                  09:00 bis 11:00 Uhr
Freitag                                      09:00 bis 11:00 Uhr und 13:45 bis 15:30 Uhr


Tafel-Zweigstelle Eschershausen

An der Kirche 1, 37634 Eschershausen

Lebensmittelausgabe:

Donnerstag 14:00 bis 15:30 Uhr

Tafel-Zweigstelle Stadtoldendorf

Markt 15, 37627 Stadtoldendorf

Lebensmittelausgabe:

Montag 14:00 bis 15:30 Uhr 

Wir wollen das gute Nahrungsmittel und Dinge des täglichen Bedarfs, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr automatisch im Müll landen, sondern von uns an wirklich Bedürftige verteilt werden. Wir nennen das

Vernunft aus Verantwortung für den Nächsten

Was ist die Armutsgrenze?

Die Holzmindener Tafel e.V. definiert die Armutsgrenze vernünftigerweise wie folgt:

Die Armutsgrenze ist eine Einkommensgrenze, unterhalb derer der Erwerb aller lebensnotwendigen Ressourcen nicht mehr möglich ist, also Armut vorliegt.

Wir rechnen nicht das Nettoeinkommen sondern bewerten die Einkommensgrenze nach Abzug der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung und gegebenenfalls sonstiger Verpflichtungen. Daher liegen grundsätzlich alle Bürgergeld-Empfänger, Sozialhilfe-Empfänger und Wohngeld-Empfänger unter der Armutsgrenze. Durch die jeweiligen Behörden sind bereits die Einkommensverhältnisse geprüft und damit der Bedarf festgestellt worden. Bei allen anderen Antragstellern wird jeder Antrag durch die Tafel geprüft, welches schnell und in der Regel problemlos verläuft.

Wichtiger Hinweis: Eine Anrechnung unserer Leistungen bei der ARGE, Sozialämtern oder sonstiger Behörden ist gesetzeswidrig und wird von uns verfolgt.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Es kann jeden treffen: Heute noch ein (fast) sorgenfreies Leben und morgen schon unter der Armutsgrenze. Niemand darf sich daher schämen, unsere Einrichtung in Anspruch zu nehmen, egal welche Nationalität, welche Hautfarbe oder Herkunft.

Denn alle Menschen sind bei uns willkommen!

Was wir benötigen:

Bei der Anmeldung: den letzten Bürgergeld-, Sozialhilfe- oder Wohngeld-Bescheid sowie einen Identitätsnachweis (Personalausweis).

Bei Inanspruchnahme unserer Leistungen: Personalausweis und die von der Tafel Holzminden vergebene Kundennummer.

Ihre Daten werden bei uns absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.